Home
Aktuelles
Insolvenz Anwalt 24
Rechtsgebiete
Arbeitsrecht/Tarifrecht
Insolvenzrecht
Bau-/Architektenrecht
Mietrecht
Inkassorecht
Rechtsanwalt
Kanzlei/ Kontakt
Netzwerk
Impressum

jus.media® | network.publishing GbR

Schuldenregulierung mit Kreditwiderruf

Der Weg zu einer Schuldenregulierung kann außergerichtlich durch eine Vergleichslösung mit den Gläubigern oder gerichtlich über ein Insolvenzverfahren mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung gelingen.

 

In unserer Beratungspraxis verfolgen wir vorrangig das Ziel, zu einer außergerichtlichen Lösung zu kommen.

 

Ein Modell hierfür lässt sich entwickeln, wenn der Betroffene einen oder mehrere Kredite mit Restschuldversicherung zu bedienen hat, für die ein Widerruf möglich ist. In welchen Fällen die aktuelle Rechtssprechung ein Widerrufsrecht bejaht hat, erläutern wir unter

Aktuelles.

 

Im Kern beruht das Modell darauf, dass durch den Kreditwiderruf zunächst die monatliche Kreditrate wegfällt und so ein finanzieller Spielraum entsteht, der monatliche Ratenzahlungen an alle Gläubiger ermöglicht.

 

Bevor der Widerruf des Kredits ausgesprochen werden kann, ist es notwendig, dass die Unterlagen zu dem Kreditvertrag und dem Restschuldversicherungsvertrag rechtlich eingehend geprüft werden. Ebenso werden die weitere Verschuldungshöhe und die sonstigen finanziellen Rahmenbedingungen des Mandanten von uns analysiert.

 

Wenn der Widerruf ausgesprochen ist und rechtsverbindlich feststeht, dass der Kredit- und der Restschuldversicherungsvertrag rückabgewickelt werden, lässt sich auch die in der Regel erheblich reduzierte Rückzahlungssumme an die kreditgebende Bank feststellen.

 

Zusammen mit dieser Forderung ergeben die Ansprüche der übrigen Gläubiger die Gesamtverschuldung des Mandanten, die zum Gegenstand des Schuldenregulierungsplans wird.

 

Wie bereits erwähnt, entfällt durch den Kreditwiderruf die Verpflichtung zur Zahlung der in dem Kredit festgelegten monatlichen Raten, wodurch ein finanzieller Spielraum in der monatlichen Finanzplanung des Mandanten entsteht, der für den Schuldenregulierungsplan genutzt werden kann.

 

Mit dem Mandanten erarbeiten wir nun einen an seinen persönlichen, finanziellen Möglichkeiten orientierten Schuldenregulierungsplan für alle Gläubiger. In der Regel sieht dieser eine monatliche Ratenzahlung an alle Gläubiger über einen bestimmten Zeitraum vor, ggfls. verbunden mit einem Verzicht der Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen, so dass am Ende der Laufzeit alle Schulden erledigt sind.

 

Hinzuweisen ist darauf, dass jede außergerichtliche Lösung nur zustande kommen kann, wenn die Gläubiger dem Schuldenregulierungsvorschlag zustimmen. Für die Gläubiger besteht aber bereits ein Vorteil einer solchen Lösung darin, dass ein Insolvenzverfahren zu vermieden werden kann. In dem hier vorgestellten Modell ergeben sich zudem gute Aussichten für eine Zustimmung der Gläubiger gerade dadurch, dass davon auszugehen ist, dass eine erhebliche monatliche Rate angeboten werden kann, so dass die Gläubiger einen erheblichen Teil ihrer berechtigten Forderungen erhalten, wenn nicht sogar vollständig befriedigt werden.

 

Wir übernehmen für Sie gern die gesamte Abwicklung auf dem Weg zur Schuldenregulierung, die sich für das hier vorgestellte Modell in folgenden Schritten zusammenfassen lässt:

 

1. Rechtliche Prüfung der vertraglichen Unterlagen zu dem Kredit und der Restschuldversicherung auf ein Widerrufsrecht

2. Erfassung der sonstigen Gläubigerforderungen

3. Erklärung des Kreditwiderrufs

4. Verhandlungen mit der kreditgebenden Bank

5. ggfls. gerichtliches Verfahren über das Bestehen des Widerrufsrecht

6. Analyse der sonstigen finanziellen Verhältnisse des Mandanten

7. Ausarbeitung des Schuldenregulierungsplans

8. Angebot des Schuldenregulierungsvorschlags an die Gläubiger

9. Nachverhandlungen mit einzelnen Gläubigern

10. im Falle der endgültigen Ablehnung des Vorschlags:

- Insolvenzberatung

- Erstellung des Insolvenzantrags

- Vertretung im Insolvenzverfahren

 

Die für unsere Tätigkeit anfallenden Kosten richten sich nach dem Umfang der Tätigkeit, die in jedem Einzelfall ganz unterschiedlich sein kann. Wir erläutern die entstehenden Kosten selbstverständlich im Erstberatungsgespräch.

 

Selbstverständlich sind auch außergerichtliche Schuldenregulierungslösungen in anderen Konstellationen mit den Gläubigern verhandelbar. Auch hierzu beraten wir Sie gern.

 

Wenn Sie Beratungsbedarf haben, klicken Sie hier.