|
Anwaltskanzlei Westbunk in Osnabrück
Wir begrüßen Sie auf unserer Homepage und freuen uns über Ihr Interesse.
Rechtsanwalt Stefan Westbunk berät insbesondere im
Insolvenzrecht
Arbeitsrecht
Mietrecht
Sie benötigen direkt einen Beratungstermin?
Sie erreichen uns telefonisch unter 0541 - 998 998 24
oder über unser Kontaktformular Unser Tipp: Kredit-Bearbeitungsgebühr zurückfordernNeun Oberlandesgerichte sagen:
Die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr für Kreditverträge ist unzulässig.
Die Gebühr in drei- oder sogar vierstelliger Höhe kann zurückgefordert werden.
Handeln Sie jetzt und lesen Sie hierzu unseren Rechtstipp.
Oder nehmen Sie gleich mit Rechtsanwalt Westbunk Kontakt auf unter 05 41 - 998 998 24 oder per E-Mail an info(at)ra-westbunk.de. Speziell: Insolvenz- und Schuldnerberatung in Osnabrück, Münster und BielefeldRechtsanwalt Westbunk ist Mitglied des bundesweiten Netzwerks von insolvenzberatenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten Insolvenz Anwalt 24.
Link: www.insolvenzanwalt24.de
Rechtsanwalt Westbunk führt Beratungsgespräche in seiner Kanzlei in Osnabrück sowie in Münster und Bielefeld im Rahmen auswärtiger Sprechzeiten durch. Er vertritt
- selbständige Einzelunternehmer/innen
- Geschäftsführer von Kapital- und Personengesellschaften
- ehemals Selbständige
- Privatpersonen
mit dem vorrangigen Ziel, ohne Insolvenz eine Lösung für die Unternehmenskrise bzw. die persönliche Verschuldungssituation zu finden.
Sollte sich eine Insolvenz nicht vermeiden lassen bzw. der sinnvollste Weg zur Schuldenregulierung sein, berät und vertritt Rechtsanwalt Westbunk seine Mandanten vor und während der Insolvenz.
Lassen Sie sich kompetent und zeitnah beraten zu:
- Unternehmenssanierung
- Schuldenregulierung (außergerichtlich oder gerichtlich)
- Restschuldbefreiung
- Vorbereitung einer Insolvenz (Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz)
- Insolvenzplan
- Insolvenz in Eigenverwaltung
|