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Herzlich Willkommen!

 

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Anwaltskanzlei Westbunk, die im Jahr 2003 von Rechtsanwalt Stefan Westbunk gegründet wurde.

 

Fachlich kompetent und persönlich engagiert berät Rechtsanwalt Westbunk Unternehmer, Selbständige und Freiberufler sowie Privatpersonen in ausgewählten Rechtsgebieten, vorrangig im Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Mietrecht und Baurecht.

 

Im Rahmen einer Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten Ulrike Szlapka, Ralf Wöstmann und Katrin Hoffmann kann auf weitere spezialisierte Rechtsanwälte/innen zurückgegriffen werden.

 

Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme gerne unser Kontaktformular oder lassen sie sich von unseren freundlichen Mitarbeiterinnen gleich einen Beratungstermin unter 0541 - 998 998 24. 

 

Aktuelle Meldungen:

BGH aktuell: Widerruf von Kreditverträgen mit Restschuldversicherung

Am 15.12.2009 hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Bankrecht ein weiteres Mal verbraucherfreundlich entschieden und bejaht, dass ein Kreditvertrag und ein Restschuldversicherungvertrag sog. verbundene Rechtsgeschäfte sein können. Dies kann gravierende Auswirkungen auf eine Vielzahl derartiger Kreditverträge haben und zu erheblichen, finanziellen Vorteilen für betroffene Verbraucher führen. Erfahren Sie weiteres hier.

Partner von Insolvenz Anwalt 24


Seit dem 01.07.2009 wird Rechtsanwalt Westbunk bei Insolvenz Anwalt 24 als Berater geführt für die Bereiche:

 

- Privatinsolvenz
- Unternehmensinsolvenz
- Schuldenregulierung
- Sanierung

 

Sie finden unter www.insolvenzanwalt24.de umfangreiche Informationen rund um die Themen Schulden und Insolvenz.

 

Rechtsanwalt Westbunk ist als Berater für die Regionen Osnabrück und Bielefeld gelistet.

 

Persönliche Beratungsgespräche mit Mandanten aus der Region Bielefeld werden nach vorheriger Terminvereinbarung im Rahmen auswärtiger Sprechtage in der Kanzlei Dr. Müller & Kollegen aus Bielefeld geführt.

Arbeitnehmerrechte bei Insolvenz des Arbeitgebers

Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers gilt es für die betroffenen Arbeitnehmer, sich schnell und fachkundig über ihre Rechte zu informieren. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Auswärtige Sprechtage "Schuldner-/ Insolvenzberatung für Mitarbeiter"

Für Unternehmen/Geschäftsführer/Personalleiter:

 

Rechtsanwalt Westbunk führt auswärtige Sprechtage in Ihrem Unternehmen im Bereich "Schuldner- und Insolvenzberatung für Mitarbeiter" durch. Details...

Tipp: Neues EuGH-Urteil zu Urlaubsansprüchen

Am 20.01.2009 hat der Europäische Gerichtshof zu Gunsten von Arbeitnehmern in Deutschland entschieden, dass Urlaubsansprüche im Falle von Krankheit nicht verfallen, sondern fortbestehen.

Das Urteil verändert die bisherige Rechtslage gravierend und kann zu zusätzlichen finanziellen Ansprüchen von Arbeitnehmern führen.

Einzelheiten finden Sie hier.

Kanzleiumzug zum 01.01.2009

Zum Jahreswechsel hat die Anwaltskanzlei Westbunk ihren Kanzleisitz verlegt und ist nunmehr zentral gelegen in Osnabrück ansässig. Sie erreichen uns seit dem 01.01.2009 wie folgt:

 

Pottgraben 40

49074 Osnabrück

Tel.: 05 41 / 998 998 24

Fax: 05 41 / 998 998 25

E-Mail: info(at)ra-westbunk.de

 

Rechtsanwalt Westbunk arbeitet an seinem neuen Standort mit den Rechtsanwältinnen Ulrike Szlapka und Katrin Hoffmann in einer Bürogemeinschaft zusammen. Über deren Beratungsangebote zum Beispiel im Familienrecht, Erbrecht oder Strafrecht informieren Sie sich unter www.ra-szlapka.de und www.rechtsanwaeltin-hoffmann.de.

Schuldenregulierung mit Kreditwiderruf

Nähere Informationen zu diesen Thema finden Sie hier.

Der schnelle Wegweiser:

Arbeitsrecht

Insolvenzrecht

Mietrecht

Baurecht

Inkasso

 

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